wir unterichten alle Klassen...

Übersicht der Führerscheinklassen:

Motorradklassen A, A1, M, Mofa
A
Mindestalter: 18 / 25 Jahre
Vorbesitz: --
Ärztliche Bescheinigungen: Sehtest
Gültigkeit: unbefristet gültig für Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Ausbildung: innerhalb von zwei Wochen möglich (bei Erweiterung)!
Ausbildung und Grundübungen auf eigenem Übungsgelände!
Theoretischer Unterricht: bei Erweiterung 10 Stunden, in Verbindung mit Klasse B 18 Stunden
A1
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: --
Einschluss: Klasse M
Ärztliche Bescheinigungen: Sehtest
Gültigkeit: unbefristet gültig für Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
(Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.
Bemerkungen: --
Ausbildung: Ausbildung auf eigenem Übungsgelände!
Theoretischer Unterricht: 16 Stunden
M
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: --
Ärztliche Bescheinigungen: Sehtest
Gültigkeit: unbefristet gültig für Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
Ausbildung: Ausbildung auf eigenem Übungsgelände!
Theoretischer Unterricht: 14 Stunden
Pkw-Klassen B, BE
B
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: --
Einschluss: Klassen L und M
Ärztliche Bescheinigungen: Sehtest
Gültigkeit: unbefristet gültig für Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe de Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
Bemerkungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
Ausbildung: innerhalb von zwei Wochen möglich!
Theoretischer Unterricht: 14 Stunden
BE
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Ärztliche Bescheinigungen: Sehtest
Gültigkeit: unbefristet gültig für Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Bemerkungen: --
Lkw-Klassen C, C1, CE, C1E
C
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: Klasse C1
Ärztliche Bescheinigungen: augenärztliches Zeugnis und Untersuchung
Gültigkeit: befristet gültig für Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Bemerkungen: Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute
ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Ausbildung:
Ausbildung Klasse C und CE auf eigenem LKW!
Theoretischer Unterricht: 16 Stunden
CE
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Vorbesitz Klasse C
Einschluss: Einschluss: BE sowie D1E und DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw. D besitzt
Ärztliche Bescheinigungen: augenärztliches Zeugnis und Untersuchung
Gültigkeit: befristet gültig für Fahrzeugkombinationen, die aus einem
Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Bemerkungen: Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50.
Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Ausbildung:
Ausbildung Klasse C und CE auf eigenem LKW!
Theoretischer Unterricht: 10 Stunden
C1
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Vorbesitz Klasse B
Ärztliche Bescheinigungen: Sehtest und Untersuchung
Gültigkeit: befristet gültig für Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
Bemerkungen: Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50.
Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Ausbildung:
Theoretischer Unterricht: 16 Stunden
C1E
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Vorbesitz Klasse C1
Einschluss: BE sowie D1E und DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw. D besitzt
Ärztliche Bescheinigungen: augenärztliches Zeugnis und Untersuchung
Gültigkeit: befristet gültig für Fahrzeugkombinationen, die aus einem
Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Bemerkungen: Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50.
Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Ausbildung:
Ausbildung Klasse C und CE auf eigenem LKW!
Bus-Klassen D, D1, DE, D1E
D
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Vorbesitz Klasse B
Einschluss: Klasse D1
Ärztliche Bescheinigungen: augenärztliches Zeugnis und Untersuchung
Gültigkeit: befristet gültig für Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Bemerkungen: Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Ausbildung:
Theoretischer Unterricht: 24 Stunden
DE
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber Klasse C1 besitzt
Ärztliche Bescheinigungen: augenärztliches Zeugnis und Untersuchung
Gültigkeit: befristet gültig für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der
Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Bemerkungen: Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
D1
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Vorbesitz Klasse B
Einschluss: --
Ärztliche Bescheinigungen: augenärztliches Zeugnis und Untersuchung
Gültigkeit: befristet gültig für Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Bemerkungen: Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Ausbildung:
Theoretischer Unterricht: 16 Stunden
D1E
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse D1
Einschluss: BE, C1E sofern der Inhaber Klasse C1 besitzt
Ärztliche Bescheinigungen: augenärztliches Zeugnis und Untersuchung
Gültigkeit: befristet gültig für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der
Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse der Anhängers der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Bemerkungen: Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Klassen T, L
T
Mindestalter: 16/18 Jahre
Vorbesitz: --
Vorbesitz: Klassen L und M
Ärztliche Bescheinigungen: Sehtest
Gültigkeit:unbefristet gültig für Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhänger), bis 18 Jahre nur bis 40 km/h.
Ausbildung:
Theoretischer Unterricht: 16 Stunden
L
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: --
Einschluss: --
Ärztliche Bescheinigungen: Sehtest
Gültigkeit: unbefristet gültig für Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Bemerkungen:
Ausbildung:
Theoretischer Unterricht: 14 Stunden